VsnL … was? Staatsanwaltschaft Köln auf der Suche nach möglichen Hasspostings und deren Urheber

Staatsanwaltschaft Köln auf der Suche nach möglichen Hasspostings und deren Urheber
Staatsanwaltschaft Köln auf der Suche nach möglichen Hasspostings und deren Urheber

Heute findet ein Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings im Rahmen des Projekts „Verfolgen statt nur Löschen“ – kurz VsnL – statt. Dabei wurden heute früh bundesweit zahlreiche Objekte im gesamten Bundesgebiet durchsucht. Koordiniert werden die Maßnahmen von der zur Staatsanwaltschaft Köln gehörenden Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW). „Das bundesweit erste Pilotprojekt dieser Art beschreitet dabei neue Wege zur effektiven Identifizierung und Sanktionierung strafrechtlich relevanter Hasspostings im Internet“, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln mitteilte. Das „VsnL“-Projekt wurde bereits vor der Verabschiedung des NetzDG im Bundestag erstmalig im Februar 2017 initiiert.

Seit Februar 2018 befindet sich das Projekt VsnL in der operativen Phase. Dabei handelt es sich offenbar nicht nur um eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden. „Projektbeteiligt sind neben der ZAC NRW, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA) die Medienhäuser Rheinische Post Online, Mediengruppe RTL Deutschland und Westdeutscher Rundfunk“, so Staatsanwalt Dr. Seppi.

Staatsanwalt Dr. Seppi weiter: „Das Projekt VsnL versteht sich als Beitrag zur Erhaltung der Meinungsfreiheit, indem Hasskommentare nicht lediglich gelöscht, sondern einer strafrechtlichen Prüfung durch die ZAC NRW unterzogen werden, bei der zugespitzte Meinungsäußerungen trennscharf von strafrechtlich relevanter Hassrede unterschieden und letztere nachhaltig verfolgt werden. Die kontinuierliche Kooperation der Projektpartner ermöglicht die effiziente Strafverfolgung tatsächlich strafrechtlich relevanter Hassrede und erhöht den Strafverfolgungsdruck.“

Vorbei ist offenbar die Zeit, wo Redaktionen noch auf den Schutz der Daten ihrer Nutzer beharrten und erst ein Amtsrichter einen fragwürdigen Durchsuchungsbeschluss der Redaktionsräume unterzeichnen musste, damit die Polizei Redaktionsräume durchsuchen kann. So war beispielsweise am 28.01.2013 die Polizei des Freistaats Bayern in den Redaktionsräumen der ‚Augsburger Allgemeine‘ auf der Suche nach den Nutzerdaten des Verfassers eines Leserkommentars.

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